Rechtsprechung
OLG Celle, 28.11.2011 - 32 Ss 148/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verschlechterungsverbot bei Gesamtstrafenbildung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 331 Abs. 1 StPO; § 55 StGB
Nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafenbildung durch ein Berufungsgericht bei Unkenntnis eines Erstrichters über einbeziehungsfähige Strafen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafenbildung durch ein Berufungsgericht bei Unkenntnis eines Erstrichters über einbeziehungsfähige Strafen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 331 Abs. 1; StGB § 55 Abs. 1
Verschlechterungsverbot und nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 02.02.2011 - 221 Ds 96/10
- LG Hannover, 05.08.2011 - 60 Ns 70/11
- OLG Celle, 28.11.2011 - 32 Ss 148/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den …
Das Verschlechterungsverbot steht nicht entgegen (BGHSt 35, 212; 55, 220; s. zur maximalen Erhöhung OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2011 - 32 Ss 148/11, juris ) .Eine Verletzung des Schlechterstellungsverbots nach § 331 Abs. 1 StPO wird jedenfalls ausscheiden, wenn in der Addition die Summe der in erster Instanz verhängten Gesamtfreiheitsstrafen zuzüglich neu einzubeziehender Strafen nicht überschritten wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2011 - 32 Ss 148/11, juris ) .
- KG, 25.09.2023 - 2 ORs 28/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei …
Allerdings darf dann das neue Gesamtstrafübel - unter Abzug der einzubeziehenden Strafen - nicht über dem des Urteils erster Instanz liegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28. November 2011 - 32 Ss 148/11 -, juris;… Paul in: KK-StPO 9. Aufl., § 331 Rn. 3).